Bankenhaftung
Anlegerschutz
Dabei sind gerade die Anlegerinteressen im Rahmen des Anlegerschutzes zu beachten.
Die Anlageform einer Kapitalanlage, die Motivation für eine Kapitalanlage und die Dauer der Anlage sind mitentscheidend.
Die Rechtsanwälte Zipper & Collegen beraten die Mandanten in unterschiedlichsten Fällen der Anlagehaftung wie bei:
fehlerhafter Anlageberatung, fehlerhafter Vermögensverwaltung, Prospekthaftung, Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrugs, Untreue und Unterschlagung.
Aber auch bei der Abwehr von Ansprüchen bei Fonds-Beteiligungen, wie z. B. Medienfonds, geschlossenen Immobilienfonds, Kapital Anlage Fons und sonstigen Beteiligungen sind die Rechtsanwälte Zipper & Collegen für die Mandanten bei den Landgerichten in der Bundesrepublik Deutschland tätig.
Bei der Abwehr von Ansprüchen bei darlehensfinanzierten Fondsanteilen aber auch im Rahmen der Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen bei Schrottimmobilien kann der Mandant sich vertrauensvoll an die Rechtsanwälte Zipper & Collegen wenden.
Die Rechtsanwälte sind versiert in der Geltendmachung von Ansprüchen bei Kapitalanlagen im grauen Kapitalmarkt sowie in der Vertretung in Insolvenzverfahren
Publiziert am: Freitag, 05. März 2010 (163 mal gelesen)
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